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Linden-Apotheke
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Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen – noch verzehrbar?

Meist klein gedruckt, versteckt sich der Aufdruck „Mindestens haltbar bis“ auf den Packungen vieler Lebensmitteln wie Käse, Brot oder Konservendosen. Doch nur, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Produktes bereits überschritten ist, muss dieses nicht weggeworfen werden. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD, ist ein laut EU-Recht vorgeschriebenes Kennzeichnungselement und muss auf allen Fertigwaren angegeben sein. Es gibt den Zeitpunkt an, bis zu welchem der Hersteller die volle Qualität hinsichtlich des Aussehens, der Konsistenz, des Geschmacks, des Geruchs und der Farbe eines Produktes garantieren kann“, erklärt Micaela Schmidt, Ökotrophologin bei der Barmer. Voraussetzung für diese Garantie ist, dass das jeweilige Produkt ungeöffnet und gemäß der Herstellerangabe gelagert wurde. Das MHD gilt somit vorrangig als Richtwert, ab dessen Überschreitung Verbraucherinnen und Verbraucher das betreffende Lebensmittel vor dem Verzehr überprüfen sollten.

Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum werden einige Lebensmittel zudem durch das sogenannte Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Beispiele hierfür sind leicht verderbliche Frischwaren wie Hackfleisch, Geflügel oder Keimlinge. „Das Verbrauchsdatum sollte in jedem Fall beachtet werden, da der Verzehr von Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum abgelaufen ist, mit Risiken für die Gesundheit verbunden sind“, betont Schmidt. Aufgrund einer möglichen Keimbildung sollten diese Lebensmittel nach Ablauf keinesfalls verzehrt werden.

Erkennen, ob ein Lebensmittel noch verzehrbar ist

Möchten Verbraucherinnen und Verbraucher herausfinden, ob ein Lebensmittel noch verzehrbar ist, können Sie sich meist auf ihre Sinne verlassen. „Oftmals hilft es bereits, an einem Lebensmittel zu riechen oder es genau zu betrachten. Anschließend können kleine Mengen probiert werden. Der Geschmackssinn verrät in der Regel sofort, ob das Produkt noch verzehrbar oder bereits verdorben ist“, so Schmidt. Verdorbene Milch lässt sich beispielsweise an einem säuerlichen, bitteren Geruch oder Geschmack erkennen und nimmt zudem eine flockige Konsistenz an. Doch insbesondere Milchprodukte lassen sich oftmals noch weit nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums verzehren ohne gesundheitliche Risiken befürchten zu müssen. (Barmer)


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