Beipackzettel: Das Kleingedruckte verstehen
Er ist unhandlich gefaltet, überfüllt mit Informationen und landet schnell im Müll … In jeder Packung mit Medikamenten gibt es den sogenannten Beipackzettel. Er gibt Auskunft über die richtige Anwendung der Arznei und informiert auch über Risiken sowie Nebenwirkungen. Trotz seiner Wichtigkeit wird das Papier nur wenig beachtet. Dabei ist der Inhalt sehr wichtig und sollte daher aufmerksam gelesen werden. „Wer den Beipackzettel ignoriert oder ein Medikament trotz eines eindeutigen Hinweises auf eine Kontraindikation einnimmt, setzt sich vermeidbaren Risiken aus. Denn der Beipackzettel dient vor allem dem Schutz der Patientin oder des Patienten“, so Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer.
Welche Informationen bietet die Packungsbeilage?
Neben der Zusammensetzung eines Arzneimittels enthält der Beipackzettel wichtige Informationen zu den Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitten sowie der Dosierung und Art und Dauer der Anwendung. Ebenso informiert er über die Indikation, also wann die Anwendung medizinisch angemessen ist, und welche Maßnahmen bei einem Anwendungsfehler erfolgen sollten. Oftmals ist jedoch vor allem die Liste der Nebenwirkungen beeindruckend lang. Denn Pharmahersteller sind seit dem Jahr 1978 per Arzneimittelgesetz dazu verpflichtet, sämtliche bekannten Nebenwirkungen aufzulisten, unabhängig davon, wie häufig oder selten sie vorgekommen sind. Doch Nebenwirkungen sind aufgrund ihrer Bezeichnungen mit Fachausdrücken nicht direkt verständlich. „Patientinnen und Patienten sollten keinesfalls davor zurückschrecken, Unverständliches mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu besprechen. Auch die Apotheke ist aufgrund ihres Fachpersonals ein sehr hilfreicher Anlaufpunkt“, rät Günther.
Aufbewahrung und Entsorgung
„Medikamente sind sehr empfindlich. Feuchtigkeit, falsche Lagertemperaturen oder auch übermäßiges Sonnenlicht können die Wirksamkeit beeinträchtigen. Deshalb lohnt ein Blick auf den Beipackzettel auf, um zu erfahren, wie die Mittel aufbewahrt werden sollen“, so Günther. In der Regel sollen Medikamente in der Originalverpackung mit Beipackzettel gelagert und vor Kindern geschützt werden. Wer den Beipackzettel unter keinen Umständen wieder verstaut bekommt, sollte ihn zumindest separat an einem übersichtlichen Ort aufbewahren oder auf die digitale Version der Packungsbeilage zurückgreifen. Denn diese werden von den meisten Herstellern digital und somit jederzeit und überall verfügbar bereitgestellt. Zudem ist das Ablaufdatum der Arznei unbedingt ernst zu nehmen. Denn verfällt ein Medikament, kann es an Wirksamkeit verlieren und sogar gesundheitsschädliche Abbauprodukte enthalten. Abgelaufene Medikamente können in vielen Apotheke abgegeben oder über den Hausmüll entsorgt werden. (Barmer)