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Thema des Monats
Linden-Apotheke
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Frage der Woche: Darf man auf öffentlichen Flächen Früchte pflücken?

Sommerzeit ist Beerenzeit – und da locken nicht nur Strauchbeeren im heimischen Garten, sondern auch viele Wildpflanzen, Sträucher und Bäume in Parks und auf öffentlichen Flächen. Darf man die Früchte davon eigentlich einfach ernten?

Generell gilt, dass das Pflücken auf öffentlichen Flächen in der Stadt erlaubt ist. In vielen Kommunen ist das Ernten sogar ausdrücklich erwünscht. Allerdings sollte beim Pflücken von Früchten und Kräutern die sogenannte „Handstraußregel“ aus dem Bundesnaturschutzgesetz befolgt werden. Sie besagt, dass jeder Bürger Früchte und Wildpflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen darf.

Auf der Seite www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/staedte-essbar-machen/ernten-auf-oeffentlichen-flaechen/ stellt das Bundeszentrum für Ernährung vor, wann, wo und was auf öffentlichen Flächen geerntet werden darf. (BZfE)


Pollenflug aktuell

Durch das trockene Wetter lebt der Pollenflug wieder auf. Es fliegen vor allem Baumpollen und der Gräserpollenflug nimmt langsam zu.

Gräser
Esche
Weide

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Biowetter aktuell

Heute sinken Luftmassen aus größeren Höhen relativ schnell zum Boden ab. Dabei lösen sich die Wolken meist langsam auf. Es treten vermehrt Erkältungskrankheiten auf. Auch migräneartige Erscheinungen sind relativ häufig zu beobachten. Besonders bei dieser Wetterlage treten auch seelische Störungen auf.

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